Das Team der IG Metall steht euch mit allen Mitteln zur Seite. Egal ob Hygienekonzepte, Vorlagen für Betriebsvereinbarungen zu Corona oder Kurzarbeit. Meldet euch bei allen Fragen rund um das Thema.
Am 20. Januar hat das Bundeskabinett eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Pandemie zu gewährleisten. Die Verordnung tritt am 27. Januar 2021 in Kraft. Die IG Metall Ostbrandenburg hat die aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte in Stichworten für Euch aufgelistet und erläutert, was die neue Verordnung für die Arbeit der Betriebsräte in den Unternehmen bedeutet.
Im Lichterschein von Feuertonnen und Fackeln haben die IG Metall-Vertrauensleute bei ArcelorMittal in Eisenhüttenstadt vor allen drei Zufahrtstoren des Stahlwerks ihre Kolleginnen und Kollegen mit Flugblättern über die angespannte wirtschaftliche Situation im Werk und ihre Forderungen für die Zukunft informiert.
Mit der Nutzung der Corona-Warn-App sind arbeitsrechtliche Fragen verbunden. Etwa, ob der Arbeitgeber die Beschäftigten anweisen kann, die App zu installieren und zu nutzen. Wir erklären, was Beschäftigte beachten sollten.
Wie wichtig Tarifbindung und Mitbestimmung sind, hat sich in der Corona-Krise bei der Vulkan Energiewirtschaft Oderbrücke (VEO) in Eisenhüttenstadt einmal mehr gezeigt. Rund 80 Prozent der Beschäftigten waren im Mai in Kurzarbeit. Sie bekommen etwa 90 Prozent Kurzarbeitergeld und damit weitaus mehr als gesetzlich vorgeschrieben, wie Heiko Nühse, Betriebsratsvorsitzender bei VEO, berichtet.
Die Geschäftsstelle der IG Metall Ostbrandenburg veranstaltete kürzlich die erste Online-Tagung mit Betriebsratsvorsitzenden aus der Region. In der Videokonferenz erörterten die zugeschalteten Betriebsratsvorsitzenden die Folgen der Corona-Krise für die Beschäftigten und tauschten sich über die aktuelle Lage in ihren jeweiligen Betrieben. Auf Grund der hohen Resonanz gibt es am 18.06.2020 nun die nächste Online-Tagung.