für Mitglieder mit Rentenbezügen

Beitragsanpassung 2017 für Mitglieder mit Rentenbezügen zum 1. Juli

21.06.2017 | Am 1. Juli werden die Beiträge von Mitgliedern mit Rentenbezügen angepasst. Gemäß Beschluss des 13. ordentlichen Gewerkschaftstages und den Bestimmungen des § 5 der Satzung ist der Beitrag den jeweils aktuellen Einkommenserhöhungen anzupassen. In der Rentenwertbestimmungsverordnung werden jedes Jahr zum 1. Juli die neuen Rentenwerte festgelegt.

Rente

Die Verordnungsermächtigung für die neuen Rentenwerte der Bundesregierung ergibt sich aus § 69 Abs.1 des 6. Sozialgesetzbuches (Rentenrecht). Die Verordnung wird durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung und durch Zustimmung im Bundesrat beschlossen. Abschließend erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Für den 1. Juli dieses Jahres wurde folgende Rentenerhöhung beschlossen:
Die Altersbezüge steigen zum Juli 2017 im Westen um 1,90 % und im Osten um 3,59 %.

Eine Beitragsanpassung ist für Mitglieder mit Rentenbezügen jährlich um mindestens der beschlossenen prozentualen Höhe ab dem Beitragsmonat der Rentenanpassung vorzunehmen.

Die Metall-Zeitung wird in ihrer Ausgabe 07-08 (erscheint Anfang Juli 17)  über die Beitragsanpassung für Mitglieder mit Rentenbezügen informieren.

Von: mn

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