TARIFVERHANDLUNGEN | GERICHTSURTEIL

Der Tarifvertrag gilt! - Boryszew muss zahlen.

20.04.2020 | Im Konflikt mit der Boryszew Oberflächentechnik Deutschland GmbH in Prenzlau über die Zahlung von vereinbarten Entgelterhöhungen und Leistungszulagen hat die IG Metall Ostbrandenburg vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einen großen Erfolg für die Beschäftigten erzielt: Der Arbeitgeber muss zahlen! In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Eberswalde die Klagen der IG Metall-Mitglieder noch abgewiesen.

Foto: IG Metall

Zum Hintergrund: Nach einer konfliktreichen Auseinandersetzung zur Tarifbindung bei Boryszew hatte die IG Metall für die Beschäftigten zum Einstieg in den Haustarifvertrag eine erste Entgelterhöhung von 100 Euro brutto monatlich ab Januar 2019 erkämpft. Der Blick auf die Lohnabrechnungen Ende Januar sorgte jedoch für großen Ärger: Der Arbeitgeber hatte die vereinbarte Tariferhöhung mit den bisherigen Leistungszulagen verrechnet, die er plötzlich als freiwillig bezeichnete. Die IG Metall Ostbrandenburg gewährte ihren Mitgliedern umgehend Rechtsschutz, um ihnen zu ermöglichen, gegen diese dreiste Vorgehensweise vorzugehen.

Vor dem Arbeitsgericht Eberswalde argumentierte der DGB-Rechtsschutz, dass diese Vorgehensweise nicht rechtmäßig ist, da die freiwillige Leistungszulage und die tarifvertraglich vereinbarte Entgelterhöhung keine identischen Entgeltbestandteile sind. Ein weiteres Argument war, dass der Arbeitgeber die Leistungszulage nicht widerrufen hat, was er nur mit der Zustimmung des Betriebsrats hätte tun können. Das Arbeitsgericht Eberswalde folgte aber überraschend der Auffassung des Arbeitgebers und wies die Klage ab.

Die IG Metall legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. In zweiter Instanz gab das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg den Argumenten der Kolleginnen und Kollegen Recht.

Somit erhalten zahlreiche IG Metall-Mitglieder bei Boryszew die vereinbarten, zusätzlichen 100 Euro ab Januar 2019 und bekommen auch ihre individuellen Leistungszulagen nachgezahlt. Da der Haustarifvertrag keine Ausschlussfristen vorsieht, haben nun auch noch alle weiteren IG Metall-Mitglieder die Möglichkeit, sich den Klagen anzuschließen und die entzogene Leistungszulage rückwirkend ab Januar 2019 zu erhalten!

Für Beratung und weitere Auskünfte dazu steht Euch die IG Metall Ostbrandenburg selbstverständlich zur Verfügung! Telefon: 0335-55499-0

 

 

Von: vw

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