02.04.2020 | Zum Schutz vor dem Coronavirus gehen derzeit viele Kolleginnen und Kollegen ins Homeoffice. Doch was ist mit Beschäftigten, die ihre Arbeit im Betrieb erledigen müssen? Auch sie müssen wirkungsvoll vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden. Maßnahmen müssen zügig ergriffen werden.
Zur Sicherheit von Beschäftigten, die ihre Arbeit im Betrieb erledigen müssen, heißt es von Bund und Ländern: „In allen Betrieben […] ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.“ Das bedeutet die Arbeitgeber sind angehalten ihre Beschäftigten besonders zu schützen, in dieser Situation. Dies kann z.B. geschehen durch die Anweisung zusätzliche Schutzausrüstungen wie z.B. Schutzbrillen und einen Mundschutz zu tragen. Es können zusätzliche Hand-Desinfektionsstationen aufgestellt werden. Das Anweisen von regelmäßigem Händewaschen, etc. Bei all diesen Sachen handelt es sich um Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Das bedeutet der Arbeitgeber muss bei all diesen Maßnahmen die Zustimmung des Betriebsrates einholen und mit Ihm verhandeln. Geregelt ist das in Paragraf 87 (1) 7 Betriebsver-fassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit Paragraf 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Genau das sollte jetzt auch zügig geschehen. Die Arbeitgeber müssen schnell Maßnahmen zum Schutz vor einer Coronainfektion vereinbaren. Es gilt, Gefährdung rasch zu beurteilen und zügig Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umzusetzen.
Die Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten durch das Coronavirus ist in diesem Fall schnell beurteilt: Das Ansteckungsrisiko ist nachgewiesenermaßen sehr hoch. Daher sollte zügig vereinbart werden, welche erforderlichen Maßnahmen schnell umgesetzt werden müssen.
Sollte der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen, hat der Betriebsrat übrigens auch ein Initiativrecht und sollte dieses nutzen. Für Beschäftigte heißt es also, wenn Unsicherheit besteht, schnell auf den Betriebsrat zugehen.
Diese zehn Maßnahmen sollten jetzt im Betrieb umgesetzt werden ...
... damit Beschäftigte schnellst- und bestmöglich geschützt werden: