RATGEBER URLAUB IN PANDEMIEZEITEN

Urlaub planen und Kurzarbeit - worauf muss ich achten?

08.04.2021 | Urlaub planen ist zurzeit wegen der Coronapandemie schwierig. Wann soll man Urlaub nehmen, wenn man gar nicht weiß, wann man wieder verreisen kann? Seinen ganzen Urlaub erst einmal aufzusparen und abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln, ist keine Lösung. Bei der Urlaubsplanung und -gewährung sind zahlreiche Interessen zu berücksichtigen, sodass kurzfristig geäußerte Wünsche oftmals nicht durchsetzbar sind.

Urlaub geht auch während Kurzarbeit

Zurzeit haben noch immer viele Unternehmen wegen der Auswirkungen der Coronapandemie Kurzarbeit angemeldet. Generell gilt: Urlaub darf auch genommen werden, wenn in einem Betrieb kurzgearbeitet wird. Seit Anfang des Jahres verlangt die Bundesagentur für Arbeit, dass Erholungsurlaub zur Vermeidung der Kurz­arbeit einzubringen ist, wenn die Urlaubswünsche der Beschäftigten dem nicht entgegenstehen.

Wichtig ist eine betriebliche Urlaubsplanung

Besteht für 2021 bereits eine Urlaubsplanung für den Betrieb, zum Beispiel durch eine Liste oder Betriebsferien, muss der Urlaub nicht vorher genommen werden, um Kurzarbeit zu vermeiden. Nach einer mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmten Regelung dürfen sich Unternehmen bei der Urlaubsplanung auf die betriebliche Praxis berufen. Das heißt: Die Urlaubspläne müssen für die Agentur für Arbeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen, sondern können so erstellt werden, wie es im Betrieb üblich ist. Wichtig ist, solltet ihr euch bereits einen Betriebsrat im Unternehmen gewählt haben, ist die Urlaubsplanung Mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat kann also bei allen Streitigkeiten zum Urlaub hinzugezogen werden.

Urlaub ist Mitbestimmungspflichtig

Wenn ein Beschäftigter einen Urlaubsantrag einreicht, den er vorher mit seinem Chef abgestimmt hat, wird der Chef diesem normalerweise stattgeben. Will der Arbeitgeber den ganzen Betrieb oder einzelne Abteilungen für eine bestimmte Zeit schließen, geht das nur mit Zustimmung des Betriebsrates. Stimmt der Betriebsrat einem solchen Plan zu, muss die gesamte Belegschaft während dieses Zeitraums Urlaub nehmen. Solche Betriebsferien dürfen allerdings nicht den gesamten Urlaubsanspruch umfassen.

Für weiterführende Fragen und Informationen, könnt ihr jederzeit in der Geschäftsstelle der IG Metall Ostbrandenburg anrufen.

 

Von: vw

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