Sozialwahl 2023

Jetzt bis 31. Mai bei der Sozialwahl mitmachen

15.05.2023 | In den vergangenen Wochen haben rund 52 Millionen Versicherte Post bekommen – ihre Unterlagen für die Sozialwahl 2023. Bei dieser Wahl können die Versicherten per Briefwahl oder online bis 31. Mai die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wählen. Bei den Krankenkassen ist das der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung.

Foto: Kathryn Kortmann

Diese Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf und wählen den Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung. Außerdem entscheiden sie zum Beispiel über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten.

In den Gremien sitzen Vertreterinnen und- vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Ganze nennt sich auch Soziale Selbstverwaltung. Das Prinzip hat sich bewährt und ist aktueller denn je: Der Sozialstaat ist unter Druck, die Finanzierung gefährdet – zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Die Versichertenvertretungen setzen sich dafür ein, dass gute Versorgung und Gesundheitsleistungen erhalten bleiben und nicht dem Spardiktat zum Opfer fallen.

Wer zwei Briefe erhalten hat, von der Rentenversicherung und von der Krankenkasse, ist in beiden Fällen wahlberechtigt – mit jeweils einer Stimme pro Umschlag. Bei der Sozialwahl dürfen auch Versicherte mitwählen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Die IG Metall kandidiert eigenständig bei der Rentenversicherung Bund, der Rentenversicherung Saarland, bei der Techniker Krankenkasse, der Barmer GEK, der DAK Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Bei der Sozialwahl gibt zwei Verfahren:

  • Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den so genannten Urwahlen, werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen.
  • Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung gibt es keine Urwahl. In diesem Fall einigen sich die bisherigen Vertreter auf die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Wahlperiode. Das sind „Friedenswahlen“. Es werden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als im jeweiligen Gremium vertreten sein können.


Bei folgenden Sozialversicherungen gibt es 2023 eine Urwahl:

  • Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Techniker Krankenkasse
  • Barmer GEK
  • DAK Gesundheit
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Handelskrankenkasse (hkk)

Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Bei der vergangenen Sozialwahl (2017) haben 15,5 Millionen von insgesamt 51 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023 müssen bis zum 31. Mai beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein. Wer nicht wählt, vergibt eine Chance, mitzubestimmen.

 

Von: vw

Unsere Social Media Kanäle