02.07.2018 | Die IG Metall Ostbrandenburg weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass jedes Mitglied die Leistungen der IG Metall nur in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn ein satzungsgemäßer Beitrag gezahlt wird. Das ist eine Überprüfung wert. Über Änderungsmitteilungen freut sich die Geschäftsstelle.
Bei den Rentnern und Rentnerinnen wird – wie in jedem Jahr – ab Juli, wenn es eine Rentenerhöhung gibt, auch der monatliche Beitrag entsprechend automatisch angepasst. In diesem Jahr erfolgt die Anpassung um 3,37 Prozent. Die IG Metall bittet darum, dies zu beachten.
Die Leistungen der IG Metall im Überblick:
Näheres regelt die Satzung und bei Fragen dazu geben wir gerne Auskunft in unserer Geschäftsstelle.
Die monatliche Beitragshöhe im Überblick:
Näheres regelt die Satzung. Bei Fragen dazu geben wir gerne Auskunft in unserer Geschäftsstelle.
Mehr Informationen gibt es per E-Mail: ostbrandenburg@igmetall.de.