19.01.2018 | In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai finden die regulären Betriebsratswahlen statt. Aber auch außerhalb des regulären Zeitraums können Neuwahlen stattfinden, wenn zum Beispiel ein Betriebsrat zurücktritt oder aber kein Betriebsrat existiert und erstmals in einem Betrieb eine Betriebsrat gewählt werden soll.