Leiharbeit

Extrabonus im Juni für IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit

02.06.2021 | Die IG Metall-Mitgliedschaft für Leihbeschäftigte zahlt sich nicht nur sprichwörtlich aus. Ab 2021 haben Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch Anspruch auf eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens zwölf Monate Mitglied der IG Metall und mehr als sechs Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Automatisch gibt es das Geld allerdings nicht, bis spätestens 30. Juni müssen Leihbeschäftigte einen Antrag stellen.

Foto: Volker Wartmann

Für 2021 beträgt der Mitgliederbonus zwischen 100 und 300 Euro. Bis 2023 steigt er auf bis zu 700 Euro an. Der Bonus zum Urlaubsgeld kann zwischen dem 19. Mai und 30. Juni beantragt werden. Die Frist für das Extra zum Weihnachtsgeld beginnt am 19. Oktober und endet am 30. November.

Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail beim Arbeitgeber gestellt werden. Wichtig ist, dass IG Metall-Mitglieder einen Nachweis ihrer Mitgliedschaft beifügen.

Das Extrageld ist ein Bestandteil des Tarifergebnisses, das die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften im Januar 2020 ausgehandelt haben. Neben dem Mitgliederbonus beinhaltet der Tarifabschluss auch höhere monatliche Entgelte sowie mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Entgelte der Leihbeschäftigten im Osten sind seit Tarifabschluss stärker angestiegen als im Westen, um die Angleichung der Ost- an die Westentgelte zu erreichen. Die Angleichung in dieser Branche ist nunmehr vollzogen: Seit April 2021 erhalten Leihbeschäftigte im Osten genauso viel Geld wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen.

Weitere Informationen zum Tarifabschluss gibt es hier.

 

Von: vw

Unsere Social Media Kanäle