Bei welchen Fällen gibt es außerdem Rechtsschutz?
Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit. Bei Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Entgelt, Lohnabrechnungen. Bei Fragen um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung oder zur betrieblichen Altersversorgung.
Bei Ärger mit dem Arbeitgeber, Behörden oder Ämtern, können sich Gewerkschaftsmitglieder auf unseren Rechtsschutz verlassen – vom Widerspruch, wenn nötig, durch alle Instanzen.
Erste Anlaufstelle für unsere Mitglieder sind wir, die Geschäftsstelle der IG Metall Ostbrandenburg.
Wir verschaffen uns gemeinsam einen Überblick und Beraten welche Handlungsoptionen in Frage kommen. Wir entscheiden dann mit dir direkt, ob Rechtsschutz gewährt wird. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.
Bei Streit mit dem Arbeitgeber sollten Betroffene auch schnell den Betriebsrat einschalten. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben, ist es Zeit für eine Rückfrage. Nichts muss sofort unterschrieben werden. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise mit der Arbeitsagentur. Auch bei diesen Fragen helfen wir!
Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt der Anwältin oder dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt.
Die IG Metall hilft auch dann, wenn kein Streitfall zugrunde liegt.
Wir checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht.
Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Unseren Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.
Und: Anders als private Anwälte haben die Vertreterinnen und Vertreter des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes keine eigenen finanziellen Interessen. Sie können ihre Beratung deswegen ganz nach den Interessen des Rechtssuchenden ausrichten.
Einige konkrete Anwendungsbeispiele für den Rechtschutz im Arbeitsrecht der IG Metall Geschäftsstelle in Frankfurt (Oder):
Arbeitsentgelt, Kündigung, Urlaub und Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Abmahnung, Arbeitszeugnis.
Im Sozialrecht geht es vorwiegend um Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Besonders wichtig ist für viele Kolleginnen und Kollegen, dass vor der gerichtlichen Auseinandersetzung eine Beratung erfolgt und wir gemeinsam eine juristische und politische einschätzung vornehmen und dir dabei keine Kosten entstehen.
Wir bieten unseren Mitgliedern viele Leistungen und persönliche Beratung. Der DGB-Rechtsschutz mit seinen Rechtsschutzsekretären und Anwälten für Arbeitsrecht ist nur ein Teil davon. Der Beitrag dafür: nur ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Die Leistungen sind in der Satzung verankert und stehen allen Mitgliedern garantiert zu. Werden Sie Mitglied einer starken Gemeinschaft und profitieren Sie von unserem Angebot.
Ob im Betrieb in Prenzlau, während der Ausbildung in Fürstenwalde, des Studiums in Frankfurt (Oder), bei Erwerbslosigkeit und in der Rente - mit unseren Leistungen und Kompetenzen verbessern wir die Arbeits- und Lebensqualität unserer Mitglieder.