Tarifliches Zusatzgeld

T-ZUG: Bis zum 31. Oktober Antrag auf zusätzliche freie Tage für 2021 stellen!

07.10.2020 | Acht zusätzliche freie Tage oder mehr Geld: Wer in der tarifgebundenen Metall- und Elektroindustrie in Schicht arbeitet, kleine Kinder hat oder Angehörige pflegt, hat die Wahl. Allerdings muss der Antrag auf die zusätzliche Freizeit für 2021 spätestens bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden.

Zeit oder Geld? Beschäftigte in Schichtarbeit, mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen können jährlich zwischen dem Tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und acht bezahlten zusätzlichen freien Tagen wählen. Das haben sich die IG Metall-Mitglieder in der Tarifrunde 2018 erkämpft.

Der zukunftsweisende „Tarifvertrag über ein tarifliches Zusatzgeld“ ist 2019 in Kraft getreten. Er erhöht das Jahreseinkommen jedes Jahr einmalig um 27,5 Prozent eines Monatsverdiensts (Basis ist das Monatsentgelt inklusive Leistungs- und weiterer Zulagen). Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder in Schicht arbeitet, kann die 27,5 Prozent in sechs freie Tage umwandeln. Diese Entscheidung vorausgesetzt muss der Arbeitgeber darüber hinaus zwei weitere Tage finanzieren, sodass die Beschäftigten auf einen individuellen Anspruch von acht zusätzlichen freien Tagen kommen.

Auch für 2021 haben Kolleginnen und Kollegen, die die Voraussetzungen erfüllen, wieder die Wahl. Wichtig ist allerdings: Die Anträge müssen fristgerecht bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden – am besten schriftlich.

Nähere Informationen und Auskünfte zu den Antragsverfahren gibt es bei den Betriebsräten und in den IG Metall-Geschäftsstellen vor Ort.

Zusätzlich zum T-ZUG A haben Beschäftigte Anspruch auf T-ZUG B in Höhe von 12,3 Prozent aus dem Grundeckentgelt.

Weitere Informationen rund um den T-ZUG finden sich auch im Flyer.

Von: vw

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