CORONA - VIRUS | VERBESSERUNG BEIM KURZARBEITERGELD

Druck der IG Metall zeigt Erfolg – Nach wochenlangem Druck der Gewerkschaften erhöht die Regierungskoalition das Kurzarbeitergeld. Wir erklären, was das für Beschäftigte bedeutet und wie lange die neue Regelung gilt.

23.04.2020 | 60 Prozent vom normalen Netto: Mit dem bisherigen Kurzarbeitergeld kommen viele Beschäftigte kaum über die Runden. IG Metall und Betriebsräte haben deshalb vielerorts Aufzahlungen ausgehandelt, per Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung. Doch in manchen Branchen haben Tarifverträge und Betriebsräte Seltenheitswert. Dort brauchen die Beschäftigten die Hilfe der Politik.Nach wochenlanger Kampagne der IG Metall haben die Spitzen der Großen Koalition nun reagiert. Das Kurzarbeitergeld wird angehoben.

Nach Wochenlangem Druck hat die Regierungskoalition in der Nacht auf Donnerstag, 23. April, beschlossen, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, haben in den vergangenen Wochen auch die IG Metall Ostbrandenburg und viele Betriebsräte zahlreiche Bundestagsabgeordnete aus der Region direkt angeschrieben und die Forderung somit gemeinsam mit der IG Metall durchgesetzt. Danke an alle Aktive! Diesem starken Druck ist es zu verdanken, die von der Politik seit Längerem geforderte Aufstockung von 60 auf 80 Prozent nun endlich, zumindest Stufenweise umgesetzt wurde. Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes soll nach den Beschlüssen der Regierungskoalition gestaffelt erfolgen:

Das ändert sich beim Kurzarbeitergeld:

  • Beschäftigte in Corona-bedingter Kurzarbeit, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, erhalten künftig mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet: Ab dem 4. Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld (KuG) auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern); ab dem 7. Monat des KuG-Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2020.
  • Die Regierungskoalition erweitert die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit: Künftig dürfen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter aller Berufe bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelung gilt ab 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020.


Das ändert sich beim Arbeitslosengeld:

  • Die Regierungskoalition verlängert außerdem die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I (ALG I) um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch auf ALG I zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.


Existenzielle Nöten verhindern

Für Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, sind die Beschlüsse ein richtiger und wichtiger Schritt: „Die IG Metall hat seit Wochen intensiv darauf gedrängt, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, um viele betroffene Beschäftigte vor existenziellen Nöten zu bewahren.“

Auch die Verlängerung des ALG I begrüßt Hofmann, denn eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt sei derzeit kaum möglich. „Daher ist entscheidend, dass die Betroffenen nun nicht auf Hartz 4 fallen.“


Einkommen sichern, Verantwortung belohnen

Durch die gesetzliche Aufstockung werden teilweise Arbeitgeber entlastet, die soziale Verantwortung zeigen und das Kurzarbeitergeld freiwillig aufstocken.

Vor allem aber hilft sie den zahlreichen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern, die bislang keinerlei Aufstockung erhalten. In Deutschland sind das aktuell rund dreiviertel der Betroffenen.

Und nicht zuletzt wirkt die Aufstockung des Kurzarbeitergelds auch als Konjunkturprogramm. Der private Konsum war in den vergangenen Jahren eine tragende Säule des Wirtschaftswachstums. Wenn Beschäftigte millionenfach große Teile ihres Einkommens verlieren, bricht diese Stütze weg. Das würde die Coronakrise massiv verschärfen und verlängern.

Kurz zusammengefasst:

Für diejenigen Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens die Hälfte reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent vom Netto steigen. Beschäftigte, bei denen Kinder im Haushalt leben, sollen ab dem vierten Monat 77 Prozent bekommen.

Ab dem siebten Monat des Bezugs steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent, für Haushalte mit Kindern auf 87 Prozent.

Diese Regelungen sind bis Ende 2020 befristet.

Bundesweit haben mittlerweile mehr als 700.000 Betriebe Kurzarbeit beantragt. Im Organisationsbereich der IG Metall sind zwei Drittel der Betriebe betroffen. In 60 Prozent davon haben IG Metall und Betriebsräte durchgesetzt, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Aufstockung auf ihr Kurzarbeitergeld bezahlt. „Hohe Aufzahlungen auf das Kurzarbeitergeld gibt es vor allem dort, wo die IG Metall viele Mitglieder und starke Betriebsräte im Betrieb hat“, sagt Holger Wachsmann, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Ostbrandenburg. „Die Erfahrung zeigt, dass gute Tarifverträge und das Durchsetzen der Mitbestimmung durch die Betriebsräte die Position der Beschäftigten deutlich stärken."

Von: vw

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