Leistungen der IG Metall

Gute Leute. Starke Leistungen.

Gute Arbeit, faire Entlohnung, berufliche Perspektiven, Mitbestimmung und Demokratie sind unsere Ziele. Wir sind über 2,2 Millionen Mitglieder aus den Bereichen Metall, Elektro, Eisen, Stahl, Textil, Bekleidung, Holz, Kunststoff, Handwerk, Dienstleistungen, Informationstechnologie.

Die IG Metall ist eine Beteiligungsgewerkschaft.Unsere Mitglieder haben viele Vorteile. Informationen hierzu bietet unsere Broschüre „Gute Leute. Starke Leistungen“.

Rechtliches

Unsere stärkste Leistung. Wir sind stark und kompetent im Ehrenamt – mehr als 4.000 IG Metall-Mitglieder engagieren sich als ehrenamtliche  Arbeits- oder Sozialrichterinnen und -richter bei Gericht.

Tarife

Unsere Tarifverträge setzen Standards seit 1956 – und die Erfolgsgeschichte der IG Metall geht weiter.

Freizeit

Abgesichert, auch in der Freizeit. Die Freizeitunfallversicherung deckt alle Unfälle außerhalb des Berufs ab. Infomaterialien und Antworten auf alle grundlegenden Fragen zur IG Metall finden sich in unserem umfassenden Infopaket.

Meine Mitgliedschaft in der IG Metall wirkt im Betrieb und hilft im Leben. Informationen dazu findet ihr hier:
"Alles inklusive" - unsere Leistungen auf einen Blick

Es zahlt sich aus! Die IG Metall hilft:

Durch Beratung

Wir unterstützen  und geben praktische Tipps
- beispielsweise im Umgang mit der Arbeitsagentur
- sowie Hilfe beim Beantragen von Hartz IV
- Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen
- Übergang in den Ruhestand
- bei Ärger mit der Rentenversicherung, Krankenkasse oder anderen Sozialversicherungsträgern
- Überprüfen Praktikums- und Arbeitsverträgen
- Studien -finanzierung, Nebenjob sowie Einstiegsgehälter


Bei einer Betriebsratsgründung

Immer wieder versuchen Unternehmen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern. Dabei sind Betriebsräte in der aktuellen Krise dringender nötig denn je. Wo es noch keine Betriebsräte gibt, sollten sie gerade in Zeiten der Krise schnellstmöglich gewählt werden, um die Beschäftigten zu schützen. In allen Fällen gilt: Wir unterstützen Euch bei der Betriebsratsgründung. ...mehr dazu


Mit Rechtsschutz

Bei Arbeitsunfall, nach dem Ausspruch einer Kündigung oder Abmahnung, wegen Langzeiterkrankung, über die Höhe des Rentenbescheids, über den Anspruch auf Abfindung oder über die Bestandteile der Lohnabrechnung.
Wir bieten unseren Mitgliedern kostenlose Rechts-beratung im Arbeits- und Sozialrecht. Oft genug kann ein Prozess dadurch schon vermieden werden, denn wir kennen die Betriebe und die Situation vor Ort. Falls eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden
ist, greift unser Rechtsschutz. Die Prozessvertretung ist kostenfrei – wenn nötig durch alle Instanzen. ...mehr dazu


Durch Freizeitunfallversicherung

Die IG Metall bietet mit der Freizeit-Unfallversicherung eine ganz besondere Leistung. Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls zahlt die IG Metall eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens jedoch 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Der Versicherungsschutz ist im Beitrag enthalten, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Das heißt, er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Bei Vollinvalidität wird als einmalige Entschädigung der 500fache Monatsbeitrag bezahlt. Nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft tritt die Freizeit- Unfallversicherung automatisch in Kraft.

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Mit Tarif

Gerechtigkeitsfrage Nummer eins ist die Tarifbindung. Tarifverträge sorgen für mehr Transparenz, Sicherheit und Gerechtigkeit. So erhalten beispielsweise Beschäftigte über 20 Prozent mehr Entgelt als ihre  Kolleginnen  und  Kollegen  in  Betrieben  ohne  Tarifbindung. In ihren Tarifrunden setzt die IG Metall verstärkt auf dieses Thema. Seit 2016 hat die IG Metall über 150.000 Beschäftigte in über 600 Betrieben erstmals in die Tarifbindung geholt.


Bei Streik

In betrieblichen Auseinandersetzungen findet sich nicht immer sofort ein Kompromiss. Wir weichen den Konflikten nicht aus, sondern setzen uns für gerechte Einkommen und bessere Arbeitsbedingungen ein. Um das zu erreichen, sind Streiks das äußerste Mittel. Die Politik und Durchsetzungsfähigkeit der IG Metall steht und fällt mit ihrer Streikfähigkeit. Streikende Mitglieder erhalten von der IG Metall Streikgeld.

Beschäftigte, die drei bis zwölf Monate Mitglied sind, erhalten in einer Streikwoche das Zwölffache ihres durchschnittlichen Mitgliedsbeitrags als Streikgeld. Bei zwölf bis sechzig Monaten IG Metall-Mitgliedschaft beträgt das Streikgeld das Dreizehnfache und bei über sechzig Monaten das Vierzehnfache des durchschnittlichen Beitrags. Mit unserem Leistungsrechner können Sie ausrechnen, was Ihnen im Streikfall zusteht. Arbeitgeber versuchen immer wieder, Beschäftigte wegen ihrer Teilnahme an Tarifkonflikten und Streiks zu maßregeln, zum Beispiel durch Abmahnung, Kündigung oder Nichtzahlung von Prämien. Die IG Metall bietet ihren Mitgliedern nach Arbeitskämpfen eine Maßregelungsklausel, damit solche Abmahnungen zurückgenommen werden.

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Bei Notlage

Unsere Mitglieder, die sich in einer außerordentlichen Notlage befinden, können eine finanzielle Unterstützung beantragen. Sie wird unbürokratisch gewährt. In der Satzung der IG Metall sind die Kriterien für solche Notfälle aufgelistet.

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Bei Todesfall

Auch im Todesfall helfen wir den Angehörigen so gut es geht. Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit 2004 das Sterbegeld aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene von der IG Metall ein Sterbegeld.

 

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