25.10.2019 | Acht zusätzliche freie Tage oder mehr Geld: Wer in der tarifgebundenen Metall- und Elektroindustrie in Schicht arbeitet, kleine Kinder hat oder Angehörige pflegt, hat die Wahl. Allerdings muss der Antrag auf die zusätzliche Freizeit für 2020 spätestens bis zum 31. Oktober 2019 gestellt werden.
Zeit oder Geld? Beschäftigte in Schichtarbeit, mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen können jährlich zwischen dem Tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und acht bezahlten zusätzlichen freien Tagen wählen. Das haben sich die IG Metall-Mitglieder in der Tarifrunde 2018 erkämpft.
Der zukunftsweisende „Tarifvertrag Zusatzgeld“ ist 2019 in Kraft getreten. Er erhöht das Jahreseinkommen jedes Jahr einmalig um 27,5 Prozent eines Monatsverdiensts (Basis ist das Monatsentgelt plus Zulagen). Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder in Schicht arbeitet, kann die 27,5 Prozent in sechs freie Tage umwandeln. Zwei weitere finanziert der Arbeitgeber.
Die Wahl kommt bei den IG Metall-Mitgliedern im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen gut an, wie sich bei einer Befragung im Herbst 2018 gezeigt hat. Vor allem Beschäftigte in Schichtarbeit haben für 2019 die Wahloption „freie Tage“ gezogen. Insgesamt hatten rund 25.000 Kolleginnen und Kollegen aus 100 Betrieben zum Stichtag 31. Oktober 2018 den Antrag auf mehr Freizeit für 2019 gestellt, 22.000 Anträge stammten vor einem Jahr von Beschäftigten, die in Schicht arbeiten.
Auch für 2020 haben Beschäftigte wieder die Wahl. Allerdings müssen sie ihren Antrag fristgerecht bis zum 31. Oktober 2019 stellen – am besten schriftlich.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum T-ZUG gibt es hier.
Nähere Informationen und Auskünfte zu den Antragsverfahren gibt es bei den Betriebsräten und in den IG Metall-Geschäftsstellen vor Ort.